
Lärmschutz
LÄRMSCHUTZBESTIMMUNGEN
AUF DEM SPREEWALDRING
Wie auf allen deutschen Rennstrecken gelten auch auf dem Spreewaldring gesetzliche Lärmschutzbestimmungen und nur unter Einhaltung dieser Vorgaben ist ein reibungsloser Ablauf aller Veranstaltungen möglich.
Warum gibt es Lärmschutzbestimmungen?
Lärmschutzbestimmungen sind behördliche Auflagen, welche wir als Streckenbetreiber im Rahmen unserer Betriebsgenehmigung auferlegt bekommen haben, um diese Motorsportanlage betreiben zu dürfen. Diese Bestimmungen schützen die Anwohner aus den benachbarten Ortschaften und unsere Natur- und Tierwelt.
Wir werden alles dafür tun, diese Auflagen einzuhalten und somit die Zukunft unseres geliebten Motorsports zu sichern.
Ihr seid ein Teil davon, also helft uns dabei!
ZU BEACHTEN:
- Maximale Lautstärke bei der statischen Vorabmessung: 98 dB (A)
- Fahren mit manipuliertem dB-Killer ist verboten
- Defekte oder nicht korrekt angebrachte Abgasanlagen sind nicht zugelassen
- Bei Zubehöranlagen messen wir bei halbem Drehzahlband zzgl. 500 U/min
Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss der gebuchten Veranstaltung ohne Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren!
GEMEINSAM CHECKEN WIR DIE LAUTSTÄRKE DEINES FAHRZEUGS
Während der Saison bieten wir den Service der Vorabmessung an:
Täglich von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
(Bitte bring etwas Zeit mit! Bei hohem Besucheraufkommen kann es zu Wartezeiten kommen)